Die Erklärung wurde mit einem Hinweis auf den Verantwortlichen für den Datenschutz bzw. auf den Datenschutzbeauftragten des FLG ergänzt - sie wäre aber auch ohne diese Hinweise gültig.
Eine dringende Bitte: es genügt für uns vollauf, wenn die Seiten 4-6 der Erklärung ausgedruckt sind und ausgefüllt werden.
Man kann sie auch gerne papiersparend verkleinern und doppelseitig bedrucken.
Mit besten Grüßen
Jürgen Stolle