Elternbeiratsvorsitzende:

  • Frau Larissa Böhm (Vorsitzende),
  • Herr Nis Struck (Stellvertreter)
  • Beisitzerin*in: Natalia Kinstler, Martin Preissing

Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft ist das Kernstück der Elternarbeit. Zur Klassenpflegschaft gehören die Eltern der Schüler einer Klasse sowie die Lehrer, die dort regelmäßig Unterricht erteilen. Das Gremium dient dem unmittelbaren Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Eltern und Lehrern. Der Vorsitzende der Klassenpflegschaft ist der Elternvertreter. Er lädt ein und leitet die Versammlung.

Wahl der Elternvertreter

Sechs Wochen nach Schuljahresbeginn müssen in jeder Klasse die Elternvertreter gewählt sein. Stimmberechtigt sind die Erziehungsberechtigten der Schüler. Gewählt werden in getrennten Wahlgängen der Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter.

Elternbeirat

Alle in den Klassen gewählte Elternvertreter bilden zusammen als gleichberechtigte Mitglieder den Elternbeirat der Schule. Die Mitglieder des Elternbeirats wählen aus ihrer Mitte den Elternbeiratsvorsitzenden, seinen Stellvertreter sowie Schriftführer, Kassenwart, Kassenprüfer und die Mitglieder der Schulkonferenz und deren Stellvertreter. Der Elternbeirat hat in erster Linie eine beratende Funktion. Er wird vom Schulleiter über die allgemeine Schulsituation informiert, z.B. über Schülerzahlen, Klassenbildung und Lehrerzuweisungen. Probleme einzelner Klassen sowie Fragen der Zusammenarbeit mit dem Schulträger werden erörtert.

Vor vielen Maßnahmen, die der Schulleiter trifft, muss der Elternbeirat gehört werden.

Die Schulkonferenz

Der Schulkonferenz gehören an:

  1. der/die SchulleiterIn
  2. der/die Elternbeiratsvorsitzende als stellvertretende/r Vorsitzende/r
  3. drei Lehrpersonen
  4. drei ElternvertreterInnen
  5. vier SchülervertreterInnen

Die Elterngruppe in der Schulkonferenz kann der Gesamtlehrerkonferenz Vorschläge zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen und an deren Beratung mitwirken.

In wichtigen schulischen und pädagogischen Angelegenheiten muss die Schulkonferenz ihr Einverständnis geben. Über Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz zu diesen Fragen hat der Schulleiter die Schulkonferenz zu unterrichten und die Beschlüsse zur Diskussion zu stellen.