Wann ist eine Anmeldung für die Lernzeit sinnvoll?
Die Lernzeit richtet sich in erster Linie an Kinder, deren Eltern sie zuhause nicht betreuen können. Ein eigener Arbeitsplatz zuhause ist in der Regel allerdings zu bevorzugen. Ein Besuch der Lernzeit an allen vier Tagen (Mo, Di, Mi, Do) sollte nur angedacht werden, wenn zuhause keinerlei Betreuung möglich ist.
Wie melde ich mein Kind für die Lernzeit an?
Für die 5. Klasse erhalten Sie das Anmeldeformular postalisch mit der Schulzusage. Dieses bringen Sie am Kennenlernelternabend im Juli mit. Für die 6. Klasse erhalten Sie das Anmeldeformular nach den Pfingstferien über Ihr Kind.
Wie verbindlich ist die Anmeldung?
Grundsätzlich ist die Anmeldung verbindlich für mindestens ein Schulhalbjahr. Falls Sie die Betreuungstage zum Halbjahreswechsel aus wichtigen Gründen ändern möchten, melden Sie dies bitte bis Mitte Januar selbstständig an ganztag [at] flg-asperg.de (ganztag[at]flg-asperg[dot]de).
Kann ich die Lernzeittage für mein Kind frei bestimmen?
Ja. Grundsätzlich können Sie frei wählen, für welche Tage Sie Ihr Kind anmelden möchten. Beachten Sie dabei mögliche Kollisionen mit Nachmittagsunterricht, AGs oder Vereinsaktivitäten. Im Idealfall besprechen Sie die Planungen gemeinsam mit Ihrem Kind.
Wie läuft die Lernzeit ab?
Welche Regeln gelten in der Lernzeit?
Grundsätzlich erwarten wir von den Teilnehmern der Lernzeit das gleiche Verhalten wie im Regelunterricht. Auch wenn die Schüler am Nachmittag dies oft als anstrengend empfinden: Die Lernzeit kann nur funktionieren, wenn die Schüler sich insgesamt respektvoll verhalten und lernwillig teilnehmen. Die Lernzeitaufsichten können Fehlverhalten an die Abteilungsleitung melden. Beim 1. Fehlverhalten erfolgt ein Gespräch mit dem Schüler. Beim 2. Fehlverhalten nehmen wir Kontakt zu einem Erziehungsberechtigten auf. Falls keine Besserung eintritt, kann Ihr Kind aus der Lernzeit ausgeschlossen werden.
Können die Kinder individuell unterstützt werden?
Im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen die Lernzeitaufsichten die Schüler so gut wie möglich durch das Sicherstellen einer geeigneten Arbeitsatmosphäre. In keinem Fall handelt es sich aber um eine individuelle Betreuung oder sogar ein Nachhilfeangebot.
Was können Schüler tun, wenn sie ihre Hausaufgaben erledigt haben?
Die klare Erwartungshaltung an die Schüler ist, dass sie ihr Lernen ernst nehmen und sich aus eigenem Antrieb um ihren Wissenserwerb bemühen. In der Lernzeit können die Schüler aus diversen Optionen weitere Lernaufgaben auswählen. Hierzu dient besonders ein eigener Lernzeitschrank mit vielen Übungsmaterialien, Lektüren und Arbeitsmaterialien zur Selbstorganisation.
Wann und wie müssen Schüler für die Lernzeit entschuldigt werden?
Wenn Ihr Kind den ganzen Tag fehlt, gilt Ihre Entschuldigung auf Untis auch für die Lernzeit. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass Ihr Kind nur am Nachmittag in der Lernzeit fehlt, aber am Vormittag am Unterricht teilgenommen hat. Nutzen Sie hierfür am besten die Untis-App und tragen Sie hier das Fehlen für den Nachmittag ein. Auch für die Lernzeit gilt: Geben Sie im Textfeld in aller Kürze einen triftigen Grund für das Fehlen an. Alternativ können Sie Ihr Kind über ganztag [at] flg-asperg.de (ganztag[at]flg-asperg[dot]de) entschuldigen.
Wer beaufsichtigt die Lernzeit?
Die Lernzeitaufsichten werden übernommen von Lehrkräften und Jugendbegleitern. Dies können geeignete Oberstufenschüler oder externe Helfer, z.B. Eltern, sein.
