Zu verschiedenen Zwecken sollen personenbezogene Daten (siehe Anhang) verarbeitet werden. Dies geht nur, wenn Sie hierzu Ihr Einverständnis erklären. Dies ist auch dann der Fall, wenn Sie diese Einwilligung schon einmal gegeben haben. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) macht es unabdingbar, dass Sie diese unter den neuen Bedingungen wiederholen.
Für Informationen zu deren Bestimmungen im Schulbereich siehe Webseite des Kultusministeriums: Datenschutz an Schulen.
Anhang | Größe |
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Datenschutzerklärung Veröffentlichung und Instagram | 555.88 KB |
EInwilligungserklärung Videokonferenzen | 268.68 KB |
Einwilligungserklärung WebUntis | 474.13 KB |