Entschuldigungsregelung – VERHINDERUNG und BEURLAUBUNG
Das Kultusministerium hat die Schulbesuchsverordnung geändert: Krankmeldungen und Entschuldigungen sind ab sofort auch elektronisch, das heißt für uns per WebUntis (Krankmeldung und Entschuldigung) oder E-Mail (Entschuldigung) möglich.
Wir bitten, wie gewohnt, am ersten Tag der VERHINDERUNG um die Krankmeldung Ihres Kindes, bevorzugt per WebUntis, ansonsten wie bisher telefonisch im Sekretariat. Wir bitten Sie, die Entschuldigung spätestens am zweiten Tag der Verhinderung in elektronischer oder schriftlicher Form einzutragen bzw. abzugeben. ⚠️ Bisher galt der dritte Werktag – die Frist wurde verkürzt! Entschuldigungen bitte elektronisch in WebUntis eintragen (Anleitung auf der Homepage) oder per E-Mail oder in Papierform an die Klassenleitung senden.
Eine BEURLAUBUNG ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen nach § 4 der Schulbesuchsverordnung möglich. Urlaubsreisen gelten grundsätzlich nicht als Beurlaubungsgrund. Planbare Arzttermine, Fahrstunden oder Führerscheinprüfungen sollten in unterrichtsfreie Zeiten gelegt werden. Ist dies nicht möglich, ist eine rechtzeitige Beurlaubung bei der Fachlehrkraft (einzelne Unterrichtsstunde), bei der Klassenleitung (bis zu 2 Unterrichtstagen) oder bei der Schulleitung (mehr als 2 Tage bzw. vor/nach Ferien) IM VORAUS erforderlich.
Kann Ihr Kind nicht aktiv am SPORTUNTERRICHT teilnehmen, ist die passive Teilnahme verpflichtend. Das Fernbleiben vom Sportunterricht ist nur in Ausnahmefällen nach persönlicher Absprache mit der Sportlehrkraft zulässig.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Vorlage Entschuldigung | 122.13 KB |
| Vorlage Entschuldigung Sportunterricht | 431.13 KB |
| Vorlage Befreiung vom Sportunterricht (langfristig) | 257.37 KB |
| Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht | 125.39 KB |