Von Jürgen Stolle |

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

die jüngste Mitteilung aus dem Kultusministerium hat das Abitur sowie die Versetzungen zum Thema.

Die wesentlichen Botschaften sind:

Abitur

  • Die Zeit bei den Abiklausuren wird um jeweils 30 Minuten verlängert.
  • Erster Nachtermin als Wahlmöglichkeit – jedoch kein 2. Nachtermin, d.h., wer aus Krankheitsgründen nicht zum 1. Nachtermin antreten kann, kann frühestens im September die Klausuren nachholen.
  • Gesonderte Regelungen für die fachpraktischen Prüfungen folgen.
  • Prüfungsausschüsse werden nur intern besetzt.
  • Es gibt die Möglichkeit, eine Woche vor der ersten schriftlichen Prüfung „unschädlich“ vom Abitur (ohne besondere Gründe) zurückzutreten und das Schuljahr zu wiederholen.

Zeugnisse / Versetzung

  • Versetzungsentscheidungen werden anhand der Versetzungsordnungen getroffen (d.h., es gibt kein automatisches Aufrücken). Die Versetzungsentscheidung kann allerdings ausgesetzt werden, die Pandemiebedingungen sind dafür ausreichend. Das heißt, es müssen keine weiteren Gründe geltend gemacht werden. Jedoch wird darauf hingewiesen, dass dies nur dann angewendet werden soll, wenn die begründete Hoffnung auf ein Aufholen im kommenden Schuljahr besteht.  
  • Es ergeht ein Hinweis auf das Kerncurriculum, das verpflichtend für den Unterricht ist. Das bedeutet, dass die zu vermittelnden Lerninhalte um das jeweilige Schulcurriculum verringert werden.

Damit trägt das Kultusministerium den veränderten Bedingungen sowohl des Abiturs wie auch insgesamt des Unterrichts Rechnung.

Wir am FLG werden diese Hinweise mit der erforderlichen Angemessenheit in die Praxis umsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Stolle

Abitur Versetzung Klausuren